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FAQ: Sie fragen - wir antworten


Bei den ungünstigen Bedingungen am städtischen Standort (Beengter Wurzelraum, Bodenversiegelung, Trockenstress, Streusalzbelastung, u.v.m.) kann sich der Baum nur dann gesund und stabil entwickeln und die ihm zugedachten Funktionen erfüllen, wenn die an ihm durchgeführten Maßnahmen so ausgerichtet sind, dass sie seine Entwicklung und Gesundheit fördern.

Es sind die Ansprüche des Menschen, die die Schnittmaßnahmen begründen: Bei heranwachsenden Bäumen haben wir die Aufgabe, Bäume so zu schneiden, dass sie z.B. den Straßenverkehr nicht behindern. Bei Altbäumen ist zu prüfen, ob zur Erhaltung der Verkehrssicherheit eines Baumes Kronenschnittmaßnahmen erforderlich sind. Somit dienen fachgerechte Baumpflegemaßnahmen dem Ziel, gesunde, ästhetische und verkehrssichere Bäume zu entwickeln und zu erhalten.

Zur richtigen Zeit.

Bäume im Garten werden am besten zwischen November und Februar gefällt. Dann enthält das Holz weniger Wasser. Es trocknet schneller und kann früher als Brennholz verwendet werden. 

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften, unter anderem die Baumschutzsatzung (§ 29 Bundesnaturschutzgesetz).

Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzung zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung oder dem Bezirksamt erkundigen. Darüber hinaus kann es unter Umständen auch nötig sein, einen neuen Baum in der unmittelbaren Gegend zu pflanzen, damit der Baum gefällt werden darf. 

Wichtig: Bäume dürfen grundsätzlich nicht gefällt werden, wenn in ihnen wild lebende Tierarten wohnen. Dazu zählen beispielsweise FledermäuseWespen oder Hornissen. Aber auch wenn sich Vogelnester oder Bruthöhlen im Baum befinden, dürfen Sie den Baum nicht entfernen.

Ja. Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde/ Ihres Bezirks.

  • Der Jungbaumschnitt: Er muss der arttypischen Wuchsform entsprechend geschnitten werden, Fehlentwicklungen ist vorzubeugen oder sie sind zu korrigieren. Minderwertige Jungbäume mit ernsthaften Schäden sind, soweit diese nicht reparabel sind, lieber früher als später durch Neupflanzung zu ersetzen.
  • Totholzentferung: Die Totholzbeseitigung beinhaltet das Entfernen von Totholz und gebrochenen Ästen ab Schwachholz
    Wie erkenne ich Totholz?
    Zum einen fehlen Blätter, zum anderen kann man die Rinde mit der Säge anritzen. Ist der Schlitz hinter der Rinde trocken, ist der Ast tot, ist er hingegen grün, lebt(e) der Ast noch.
  • Kronenpflege(schnitt): Es werden tote, kranke, absterbende, sich scheuernde Zweige und Äste ausgeschnitten. Fehlentwicklungen in der Krone werden im Fein-und Schwachastbereich korrigiert oder zumindest gemindert. Die Krone wird entsprechend den Ansprüchen des Baumumfeldes zurückgeschnitten, wie z.B. zum Herstellen des Lichtraumprofils (LRPschnitt)

    Die Kronenpflege beinhaltet folgende Disziplinen:

    • Kronenauslichtung
    • Kroneneinkürzung
    • Kronenteileinkürzung
    • Kronensicherungsschnitt

Ein Warnzeichen: Löcher in einem Ast oder im Stamm. Durch sie können Schädlinge und Krankheiten in das Holz eindringen. Hier sollte man beobachten, ob sich etwas verändert, "Wenn sich im Loch etwas bewegt, wenn Vögel Nester bauen oder Fledermäuse ansässig werden oder auch wenn Wasser austritt, sind das Alarmzeichen." Eine beschädigte Rinde kann die Vitalität und die Stabilität des Baumes einschränken. 

Wenn Pilze am Stamm oder aus dem Boden herauswachsen, ist  das ein Warnsignal.  Außerdem können Symptome wie Totholz auf Beeinträchtigungen der Wurzeln hinweisen.

Wir wissen Rat

Wenn Sie sich  bei der Kontrolle Ihrer  Bäume unsicher fühlen oder sichtbare Schäden entdecken, sollten Sie sich bei uns als Experten in der Baumpflege und Baumsanierung am besten zur Hilfe holen.

Wir als Fachfirma im Bereich Baumpflege mit mehr als 20 Jahren Erfahrung können besser das Ausmaß und die Gefahr eines Schadens begutachten sowie Pilze, Schädlinge und Krankheitserreger eindeutig bestimmen und Schäden fachgerecht beheben.

Manchmal kann unser Urteil auch lauten: „Der Baum muss weg.“ Ein K.O.-Kriterium ist, wenn ein Baum nach einem Sturm schief steht oder es Risse im Boden gibt.

Herbstlaub:

Zum Ersten empfehlen wir Ihnen, das Herbstlaub liegen zu lassen. Dieses wirkt isolierend und bewahrt die Wurzeln vor dem Durchfrieren. Diese Methode ist vor allem bei Flachwurzlern wichtig.

Baumstamm kalken:

Insbesondere Stamm und Äste von Obstbäumen werden häufig mit Kalkfarbe geweißt. Grund dafür ist, dass intensive Sonneneinstrahlung im Winter nicht mehr zu Frostschäden in der Rinde führen kann. Die weiße Farbe reflektiert das Licht und macht es somit unschädlich.

Gießen:

Die Natur leidet an chronischem Wassermangel! 

Wieviel Wasser Ihr Baum braucht hängt von dem Baumalter, der Art (Tief- oder Flachwurzler) und der Bodengegebenheit ab.

Es sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser auch in die Baumscheibe versickert und nicht oberflächlich abläuft. 

Keine Sorge: Sie müssen nicht jeden Tag gießen. "Seltener, aber dafür mehr" lautet die Formel. Gießt man jeden Tag ein wenig, besteht die Gefahr, dass das Wasser nicht tief genug sickert oder der Baum sich auf diese Regelmäßigkeit verlässt und später empfindlicher reagiert, sobald er wieder weniger Wasser erhält. Höchstens einmal pro Woche eine gute Menge Wasser (ca. 50 l) spenden sollte ausreichen.


Kontakt

(+49) 170 9 63 08 61